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Montag, 6. Juli 2009

Gericht in Indien "erlaubt" Homosexualität


Neu Delhi (AFP) — In einem historischen Urteil hat die indische Justiz ein seit der britischen Kolonialzeit geltendes Verbot von Homosexualität aufgehoben.

Das Hohe Gericht in Neu Delhi hat nun endlich nach jahrelanger Befassung mit dem geltenden Recht und der gelebten Realität in Indien und New Delhi die Bestimmung im indischen Strafrecht, die "widernatürlichen Geschlechtsverkehr" unter Strafe stellt, als das erkannt, was es ist: Diskriminierend und ein Verstoß gegen die Grundrechte.

Natürlich melden sich die Freunde des Mittelalters, und die, welche sich selbst zu Vertretern ihres Gottes bzw. ihrer Propheten ernannt haben, wieder zu Wort und wettern wie üblich gegen das, nun auch noch staatlicherseits erlaubte, "sündige" Treiben. Die Verlogenheit, Bigotterie und Doppelmoral der "alten" Moslems und Christen führt dazu, dass sie sich immer mehr in die Lächerlichkeit begeben. Selbstständig denkende Menschen werden sich diesen Predigern und ihrer abstrusen Moral, künftig auch in Indien, immer seltener ausliefern.

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