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Dienstag, 12. Mai 2009

Homosexuelle Männer:
Keine Rehabilitierung der 175er

Männer die nach 1945 unter dem selben, von den Nazis verschärften, § 175 verurteilt wurden wie vor 1945 sollen nicht rehabilitiert werden.

Entsprechende Anträge der Grünen und der Linken wurden abgelehnt. Das zeigte die Debatte des Bundestages am 6. Mai. Linksfraktion und Grüne hatten Anträge vorgelegt, in denen sie übereinstimmend eine gesetzliche Rehabilitierung und Entschädigung gefordert hatten. Das Parlament lehnte beide Initiativen mit der Mehrheit der Fraktionen CDU/CSU und SPD sowie der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Antragsteller ab.

Ein CDU-Abgeordneter argumentiert, es gehe nicht nur um das Leid homosexueller Mitbürger, sondern um die grundsätzliche Frage, ob eine Parlamentsmehrheit rechtskräftige Urteile unabhängiger Gerichte aufheben könne. Das Ziel beider Anträge halten auch SPD-Parlamentarier für "nicht realisierbar"

Bereits in den 90er Jahren wurden die nach 1945 verfolgten und kriminalisierten Homosexuellen von der Rehabilitation ausgenommen und lediglich die vor 1945 von den Nazis verurteilten Männer rehabilitiert.

Artikel: Als Liebe strafbar war

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Beispiel aus der Schweiz:

1979 erschienen die in der Schwulengruppe Basel Organisierten erstmals an der Maikundgebung. Während Arbeiter sich ihrer internationalen Unterdrückungsgeschichte erinnerten, erinnerten die Schwulen an die Geschichte des rosa Winkels in den Konzentrationslagern des Faschismus im Ausland - durch Verteilung von rosa Flugblättern.

Die Schwulen- und Lesbendiskriminierung durch das höhere “Schutzalter” für sexuelle Handlungen im Inland (20 statt 16) war erst in zweiter Linie massgebend. Nichtmal das oberste Bundesgericht hatte daran Anstoss genommen. Obwohl dies den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Verfassung verletzte!

Durch eine längere Serie von Morden an Homosexuellen in den 60er und bis in die 70er Jahre waren die Opfer ins gesellschaftliche Gerede und damit die Homosexuellen auch unter politischen Rechtfertigungsdruck gekommen.
Erst die in Aussicht gestellte Revision des Sexualstrafrechts (und mit ihm des Art. 194 StGB) brachte Bewegung in die Schwulenorganisationen, die sich bis in die ausgehenden 60er Jahre bedeckt hielten.

Unknown hat gesagt…

Gut zu wissen, dass die Politik und die Rechtssprechung in der Nachbarschaft auch nicht gerade auf der Höhe der zeit war.
Im Zusammenhang mit § 175 wirft sich für mich folgende Frage auf:
Wenn die Politik sich nicht in die Rechtsprechung einer unabhängigen Justiz einmischen kann/darf, wer rehabilitiert denn dann Opfer einer unsinnigen und persönliche Freiheit unterdrückender Rechtssprechung? Brauch unser demokratisches System evtl. auch 500 Jahre, wie die katholische Kirche bei Galileo, um geschehenes Unrecht endlich einzugestehen und, so weit es geht, gut zu machen?

Rosa von Zehnle hat gesagt…

Bundestags-Petition für 175er Opfer!
Wir schulden es den 175ern, die dafür litten und starben oder Zeit ihres Lebens von der Gesellschaft geächtet wurden!
BITTE unbedingt mitmachen unter:
www.175er-opfer.de
UND weiter erzählen!

DANKE im Namen der 175er, die wegen des § 175 Suizid begangen!

DANKE im Namen der von Nazis und Homophober ermordeten 175er!

DANKE im Namen der noch und immer versteckt lebenden 175er!

DANKE im Namen der 175er, die auf dieses Gesetz sehnlichst warten!

DANKE im Namen der „175er“, die heute NICHT mehr verfolgt werden!

DANKE im Namen der Mitstreiter dieser 175er-Opfer-Aktion 2012!

Beste Grüße
Rosa von Zehnle
(männlich)
www.175er-opfer.de