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Dienstag, 28. April 2009

Weg mit dem § 175
Erste Liberalisierung 1969, vor 40 Jahren


Der sogenannte Schwulenparagraph 175 war in Deutschland seit 1871/1872 geltendes "Recht". Er wurde von den Nationalsozialisten 1935, unmittelbar nach dem Röhm-Putsch noch verschärft. In dieser Form blieb er, trotz mehrerer Verfassungs- beschwerden in den 50er und 60er Jahren, unverändert bis 1969 Gesetz.

Erst im September 1969 wurde ein neues Sexualstrafrecht verabschiedet, unter dem auch einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern (das bedeutete damals ab 21 Jahren) nicht mehr unter Strafe gestellt waren.

Die Fakten zur Geschichte dieses § sind sehr anschaulich unter folgendem Link zu finden:
Als Homosexualität noch strafbar war: "§175 StGB - Unzucht zwischen Männern"

Hier möchte ich mehr mein eigenes Erleben dieses Ereignisses schildern:
In eben diesem Jahr 1969 hatte ich als 17jähriger das, was man heute ein "coming out" nennen würde. Nachdem ich bereits im Alter von 15 Jahren erste homosexuelle Kontakte in Heidelberg und benachbarten Städten hatte, brauchte ich zwei Jahre um mich über die gesellschaftlich vermittelten und natürlich auch von mir verinnerlichten Vorurteile und Missbilligungen hinweg zu setzen.

Die "erwachsenen" sprich volljährigen Schwulen, die ich in dieser Zeit kennen lernte waren allesamt geprägt von der repressiven Zeit der 50er und 60er Jahre und der Zeit davor. Fast alle führten ein Doppelleben von dem ich als einerseits begehrter Jugendlicher, als andererseits sowohl vor als auch nach der Paragraphenliberalisierung als "verbotene Frucht" nur mit dem unterdrückten und nicht offiziellen Teil in Berührung kam.

Von diesen "Freunden" war in dieser Zeit leider keine Unterstützung für eine Identitätsfindung zu erwarten. Als Ergebnis fasste ich damals den Entschluss, nie selbst ein solches Doppelleben zu führen.

Gleich nach der Liberalisierung kam die erste bundesweit in Kiosken erhältliche Schwulenzeitschrift "Du & ICH" heraus, die sich eine Zeit lang das Nachseptembermagazin nannte, weil die damalige Liberalisierung des § 175 ab dem 01.September 1969 galt. Leider war kein Kioskbesitzer bereit, dieses neue Presseprodukt an einen 17jährigen zu verkaufen. Ich glaube ich musste zu einem etwas älteren Herren damals sehr nett sein, damit er diese Zeitschrift am Bahnhofskiosk in Heidelberg für mich kaufte.


Bild rechts: Als 17jähriger in der "Kommode" bei "Wilma" in Mannheim-Feudenheim.

In Heidelberg wurde die Studentenbar Whiskey a go go unter "Wally" ein Monat vor der Liberalisierung zum einzigen Schwulenlokal der Stadt. Nur in Mannheim und Ludwigshafen gab es vorher schon Wilmas Kommode, Ludwigs Treffpunkt und Tscherters Kellerbar in denen es auch Winkel und Nischen gab, in denen man sich als Jugendlicher mit Duldung der jeweiligen Besitzer aufhalten durfte. Meist waren diese Plätze im hinteren Teil der Lokale in der Nähe des Notausgangs zum Hof, den ich/wir sofort aufzusuchen hatten, wenn im vorderen Teil des Lokals Polizeimützen sichtbar wurden.

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