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Samstag, 31. Oktober 2009

Sex im Kloster

Einige Tage vor dem Besuch des Dalai Lama in diesem Jahr in Frankfurt platzte die Nachricht mitten in die Vorbereitung für die Veranstaltung. Der Leiter einer der drei veranstaltenden Organisationen, ein "Mönch", hatte offenbar sexuelle Kontakte zu anderen Mönchen in jugendlichem Alter. Ein junger Mann, der angab schon vor einiger Zeit, unter anderem wegen der sexuellen Übergriffe, die Einrichtung verlassen zu haben, offenbarte seine Erfahrungen im Internetforum der DBU.
Die Diskussion über das Thema uferte derart aus, dass die Moderatoren sich entschlossen, die entsprechenden Threads zu schließen und Teile des Forums vorübergehend unsichtbar zu machen.

Nun ist das eigentliche Problem welches ich mit Sex im Kloster habe nicht, dass irgendjemand einvernehmlichen Sex hat. Es ist die, auch aus christlichen Kreisen bekannte, Doppelmoral, die mich dabei stört. Einerseits wird, aus teilweise schwer nachvollziehbaren Gründen, den Besuchern und Unterstützern des Klosters und der Mönche eine "Reinheit" derselben präsentiert. Zumindest was Asiaten angeht, ist diese Art von Mönchsstatus eine wesentliche Voraussetzung für die von buddhistischen Laien gewährte Unterstützung. Für Westler ist diese Voraussetzung im Zuge der sexuellen Aufklärung und Emanzipation nicht ganz so wichtig, wenn aber Sexualität heimlich hinter dieser vorgeblichen Enthaltsamkeit gelebt und praktiziert wird, dann stößt es auch ihnen sauer auf. Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen hat, meist im Christentum und im Islam, eine jahrhunderte währende traurige Tradition. Auch die sexuellen Übergriffe von "Seelsorgern" die von der Seele dann doch mehr zur Sorge ums Leibliche übergehen, haben traurige Bekanntheit und stoßen auf Ablehnung. Im Buddhismus scheint, wie wir jetzt mehr und mehr erfahren, die favorisierte Strategie des ehemaligen US-Präsidenten Clinton in der US-Army "Don't ask - don't tell" seit langer Zeit die übliche Umgangsweise zu sein. Was nicht sein soll/darf, das ist dann auch nicht - am besten man fragt erst gar nicht danach und darüber reden sollte man möglichst auch nicht.

Diese altertümliche und asiatische Umgangsform mit der Sexualität kann hierzulande eigentlich nur zum Konflikt führen. Zwar hält sich die Sexualmoral in Grenzen, mit der Vertreter des Buddhismus in die Öffentlichkeit gehen, aber zu Verärgerung führende Doppelmoral ist es allemal wenn Wasser gepredigt wird um dann Wein zu trinken.

Kluge buddhistische Lehrer haben das schon lange erkannt und unterrichten ihre Schüler auch entsprechend:
Es geht nicht um die Handlung an sich, sondern um die Motivation die dahinter steht und um die Wirkung welche die Handlung hat. Ist die Motivation, auch im sexuellen Bereich, so weit wie möglich von Gier, Hass und Ignoranz entfernt und ist die sexuelle Begegnung verbunden mit gegenseitiger Liebe, Zuneigung und Verantwortung dann gibt es kein vernünftiges Argument aus buddhistischer Sicht, etwas gegen Sexualität buddhistischer Laien zu sagen.
Heraus zu finden, warum nun in den buddhistischen Ordensregeln (Vinaya) ein so großer Wert auf sexuelle Enthaltsamkeit der Ordensmitglieder gelegt wird, ist Sache von Menschen, die in diesen Orden eintreten. Allenfalls können noch Buddhologen sich Gedanken machen in welchen Zusammenhängen diese Regeln entstanden sind und ob sie noch zeitgemäß sind. Auf jeden Fall ist es im Buddhismus relativ einfach seine Robe wieder abzugeben, d.h. die Ordinierung zum Mönch/zur Nonne aufzugeben, wenn man feststellt, dass man den Anforderungen der Ordensgemeinschft auf der ein oder anderen Weise nicht gewachsen ist.

In Anerkennung der besonderen Lebensbedingungen, wozu auch die sexuelle Enthaltsamkeit gehört, kommt Mönchen und Nonnen traditionell großer Respekt und Unterstützung zu. Diesen Respekt und diese Unterstützung verspielen sich die Ordinierten auf lange Sicht, wenn sie ihre eigenen Regeln missachten. Das Gespräch darüber, ob und warum gewisse Regeln sinnvoll sind, steht auf einem anderen Blatt und sollte sicher irgendwann in absehbarer Zeit geführt werden.

3 Kommentare:

Michael hat gesagt…

Hallo Herbert,

ich hatte nun schon Monate darauf gewartet, bis Du dieses Thema einmal hier aufgreifst und reflektierst.
Nun ist schon etwas Gras über diese Sache gewachsen und nun widerholst Du das, was Andere mit etwas mehr Mut schon vor Monaten geschrieben haben ...

Manche Vergehen in unserer Gesellschaft sind aber sooo pressierend, dass schnell gehandelt werden müsste, anstatt noch Monate ab zu warten - denn wie häufigen erneuten sexuellen Missbrauch gab es denn erneut seit dem?
Was hilft es den betroffenen, jungen Mönchen, so einem sexistischen Meister in jeder Hinsicht, jeden Tag, jede Nacht erneut ausgeliefert zu sein, wärend die Staatsanwaltschaft vielleicht 1 Jahr weiter ermittelt und sich die Zustände in dem Kloster so lange nicht bessern?

Aber hier stellt sich auch die Frage nach den Selbstheilungskräften einer solchen buddhistischen Gemeinschaft oder der Deutschen Buddhisten, z.B. in der DBU?
Die betroffene Gemeinschaft war bisher wohl nicht in der Lage, den Missbrauch endgültig ab zu stellen und das Buddhistische Regelwerk hier auch konsequent an zu wenden.
Das liegt eben auch daran weil buddhistische Gläubige nicht "emanzipiert" sind, bei dem Meister "kuschen" und dieser Meister absolutistisch über das Kloster und die Menschen in ihm herrscht. Niemand sagt etwas oder handelt - jeder dort unterstützt weiter den potentiellen Missbrauch!
Aber wie sieht es denn mit der Gemeinschaft der deutschen Buddhisten aus, z.B. auch mit der DBU?
Keiner der bekannten buddhistischen Leiter von anderen Gruppen oder auch vom Kloster in Hannover haben sich hier für die Rechte der missbrauchten, jungen Mönche eingesetzt! Ja, auch die DBU vermeidet Kritik, verhindert ja geradezu Kritik an dem Vorgang und umwirbt noch den "Sex-Täter" damit er bei ihr Mitglied wird - hauptsache mehr Mitglieder, wie moralisch fragwürdig diese neuen Mitglieder sein mögen, ist formell kein Thema. Man nimmt eben jeden!

Jetzt sollten nicht einige Leser noch so tun, als wäre das ein Einzelfall unter den Buddhisten in Deutschland ... es ist nur ein bekannt gewordener Fall, was denkt ihr, wie hoch die Dunkelziffer ist?
Ich möchte auch nicht sprechen über den Drogen- und Alkoholmissbrauch in Buddhistischen Gemeinschaften in Deutschland, Europa und weltweit ...

Der Buddhismus ist nur so gut, wie jeder einzelne Buddhist ist, der die Shanga bildet. Jeder einzelne Buddhist trägt eben die Verantwortung für die Fehler seines Meisters mit - auch karmisch. Ist sich jeder seiner Verantwortung für Andere bewusst?

Grüsse
http://www.zen.fuer-uns.de/missbrauch

Anonym hat gesagt…

Lieber Herbert,
ich möchte mich dazu etwas ausführlicher äußern und muss daher meinen Kommentar in zwei Teilen senden.

Ein wenig Aufklärung zu den Hintergründen: der betreffende Mönch ist (wie fast alle Mönche Ostasiens) in der Vinaya-Tradition der Dharmaguptaka ordiniert. Der Vinaya-Verstoß, um den es geht, ist ein sog. Sanghadisesa-Verstoß. Es gibt gemäß Vinaya insgesamt 13 Sanghadisesa-Regeln. Die erste der Sanghadisesa-Regeln des Dharmaguptaka-Pratimoksha (sinngleich wenn auch etwas drastischer im Theravada-Patimokkha formuliert) besagt: "Wenn ein Bhikshu durch das Hegen lustvoller Gedanken von ihnen überwältigt wird, so ist - außer es geschieht in seinen Träumen - ein Sanghadisesa erforderlich".

Was bedeutet nun Sanghadisesa konkret? Zunächst - und das ist ein ganz wesentlicher Punkt - Sanghadisesa ist keine 'Strafe', es ist vielmehr ein Rehabilitationsprozess. Sanghadisesa (sanghâ+âdi+sesa) bedeutet, dass der Sangha sowohl an der Einleitung (Beginn, âdi) wie auch den verbleibenden (sesa) Instanzen dieses Rehabilitationsprozesses beteiligt werden muss, ihn also steuert und überwacht. 'Sangha' meint hier allerdings nicht die vierfache Sangha von männlichen und weiblichen Ordinierten und Laien, sondern ausschließlich den Orden des bzw. der Betreffenden.

In einem ersten Zusammentreten des Sangha (vertreten durch mindestens vier Vollordinierte) erkärt der Betroffene seine Reue und der Sangha erlegt ihm daraufhin in einer formalen Entscheidung (vinayakamma) eine Buße auf. Die Buße kann zusätzlich mit einem mûlaya patikasana ('Zurückversetzen an den Anfang') verbunden werden, also einer 'Degradierung' zum Status eines frisch Ordinierten bzw. mit der Entbindung von herausgehobenen Funktionen im Sangha. Zwingend ist das nicht. Die gelegentlich gehörte bzw. gelesene Wiedergabe von Sanghadisesa mit 'Suspendierung' (das wäre das erwähnte mûlaya patikasana) ist also schlicht irreführend. Wie schon gesagt geht es um Rehabilitation, nicht um Strafe. In mindestens einem weiteren Zusammentreffen des Sangha wird nach erfolgter Buße die Rehabilitation (abbhâna, 'Rückkehr') offiziell und formal festgestellt und ausgesprochen. Erst ein Verstoß gegen Vinaya-Regeln, der nicht bereut und entsprechend den Regeln gesühnt wird, wird eben dadurch zu einem Parajika-Verstoß, d.h. er führt zum Ausschluss aus der Ordensgemeinschaft (Parajika Nr.1). Ansonsten ist ein Ausschluss nur bei Diebstahl, bei Tötung oder Anstiftung zur Tötung von Menschen sowie bei Vortäuschung höherer Einsichten vorgesehen.

Eine Beteiligung oder auch nur Information der Öffentlichkeit in irgendeiner Form (z.B. durch öffentliche "Stellungnahmen") ist grundsätzlich nicht vorgesehen, es sei denn, dies wird den am vinayakamma Beteiligten ausdrücklich durch einen formalen Beschluss erlaubt. Ansonsten ist es für einen Bhikshu ein Pacittiya ('zu sühnendes') - Vergehen, zu Nicht-Ordinierten von den Übertretungen zu sprechen - also ebenfalls ein Vinaya-Verstoß (vgl. Dharmaguptaka-Pratimoksha Pacittiya Nr.7 bzw. Theravada-Patimokkha Nr. 9).

(Fortsetzung folgt)

Anonym hat gesagt…

(Fortsetzung)

Es hat in dem angesprochenen Fall ein Sanghadisesa-Verfahren stattgefunden, wenn auch die Einleitung nach meinem Eindruck mit bemerkenswerter Zögerlichkeit in Angriff genommen wurde. Über den genauen Inhalt des Verfahrens ist aus den oben genannten Gründen nichts bekannt - außer, dass ganz offensichtlich kein mûlaya patikasana auferlegt wurde. Die Aussage des Kommentators Michael "Die betroffene Gemeinschaft war bisher wohl nicht in der Lage, den Missbrauch endgültig ab zu stellen und das Buddhistische Regelwerk hier auch konsequent an zu wenden" ist reine, aus mangelnder Sachkenntnis resultierende Spekulation. Man kann und darf mit der Nicht-Suspendierung des Mönchs unzufrieden sein (Urteilsschelte ist ja auch bei weltlichen Gerichtsverfahren in Sexualstrafsachen immer wohlfeil), man kann und darf sich sich am Ausschluss der buddhistischen Öffentlichkeit (sprich: der Laien-Sangha, einschließlich der DBU) stören - aber auf den bekanntgewordenen Verstoß wurde gemäß Vinaya - also völlig regelgerecht - reagiert.

Trotzdem bleibt ein schaler Nachgeschmack. Zu deutlich sind hier die Parallelen zum Umgang beispielsweise der katholischen Kirche mit gleichgelagerten Verfehlungen ihrer Amtsträger. Die Öffentlichkeit wird soweit nur irgend möglich ausgeschlossen - mit der Begründung, es müsse Schaden für das Ansehen der Gemeinschaft (sei es nun Sangha oder Kirche) vermieden werden. Eben dies ist auch in den buddhistischen Klöstern Asiens jahrhundertelang geübter Brauch. Erfahrungen im Westen haben gezeigt, dass der Nutzen für das Ansehen der Gemeinschaft allenfalls temporär ist und vor allem den eigentlichen Schaden für die Gemeinschaft, den der Regelverstoß verursacht, nicht aufwiegt. Nämlich dass der Mantel des Schweigens derartige Missbräuche vielmehr fördert - in christlichen Gemeinden wie in buddhistischen Klöstern. Hier liegt die eigentliche Lehre des Falls für den Buddhismus im Westen - es geht hier um ein Stück buddhistischer Tradition, über dessen Inkulturation man trotz oder vielmehr gerade wegen der Parallelen in unserer eigenen Kultur sorgfältig nachdenken muss. Eines sollte man bei aller Bemühung um Offenheit und Wahrhaftigkeit allerdings nicht vergessen - nämlich Mitgefühl sowohl mit Opfern wie mit Tätern. Und genau da stellt sich eben AUCH die Frage, wieviel Öffentlichkeit eigentlich sein muss. Die Problematik ist überaus komplex und nicht im Hau-Ruck-Verfahren zu bewältigen. Moralischer Rigorismus ist hier kein guter Ratgeber.

Nochmals zurück zum Kommentator Michael. Auch andere seiner Behauptungen sind schlicht unwahr, z.B. die DBU habe Kritik an dem Vorgang verhindert. Vielmehr war es gerade die DBU, die mit ihrem Internetforum der Kritik an dem betreffenden Mönch eine öffentliche Plattform zur Verfügung gestellt hat. Dass Äußerungen, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind, unterbunden wurden, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Keinem Forumsbetreiber kann zugemutet werden, sich im Namen einer über den gesetzlich sanktionierten Rahmen hinaus in Anspruch genommenen Meinungsfreiheit für beleidigende oder verleumderische Äußerungen Dritter haftbar zu machen. Die erhobenen Beschuldigungen selbst jedenfalls sind nach wie vor unzensiert im Forum nachzulesen, sie wurden weder gelöscht noch verändert.

Auch ist es schlicht falsch, die DBU "umwerbe" den betreffenden Mönch, "damit er bei ihr Mitglied wird". Richtig ist, dass der Betreffende in Verbindung mit einem eingetragenen Verein steht, der im Jahr 2007 (zwei Jahre vor Bekanntwerden der Vorwürfe) um Aufnahme in die DBU ersucht hat - ein Aufnahmeersuchen, das in der Tat willkommen und durch beiderseitige vertrauensbildende Maßnahmen vorbereitet war. Der Verein hat derzeit noch Anwärterstatus; über eine Aufnahme oder Nicht-Aufnahme als Vollmitglied wird die DBU im nächsten Jahr nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Ratschläge selbsternannter moralisch entrüsteter Aufklärer benötigt sie dazu sicherlich nicht.

Mit herzlichen Grüßen,
SoGen