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Freitag, 24. Mai 2013

Swami Durchananda
verhindert Unterlassungserklärung gegen
Frau Erika Steinbach



Sehr geehrte Frau Steinbach,

auch Borniertheit ist kein Menschenrecht, selbst eine wiederholte Kandidatur für die CDU im Frankfurter Stadtteil Bornheim, ist keine geeignete Ausrede für anhaltende Borniertheit.


Grund für dieses Blog ist, dass sie in Ihrem Blogroll, auf den sie auch in dem sozialen Netzwerk Twitter mit Ihrem Twitter-Account hingewiesen haben, nachfolgende Behauptung über mich aufstellen, die nicht der Wahrheit entspricht und geeignet ist, mein Ansehen in der Öffentlichkeit nachhaltig zu schädigen.

In einem Blog vom 16.05.2013 behaupten Sie:

„Die Fraktion der Grünen hat im Jahr 1985 einen Gesetzentwurf eingebracht, der zum Ziel hatte u.a. den § 182 des Strafgesetzbuches zu streichen. Darin ist die Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs geregelt. Redner und Initiator für diesen Antrag war der hessische Bundestagsabgeordnete und ehemalige Landesgeschäftsführer der hessischen Grünen, Herbert Rusche.“

Dazu folgendes:
Die damalige Fassung des § 182 lautete bis 1987:


§ 182 Verführung

(1) Wer ein Mädchen unter sechzehn Jahren dazu verführt, mit ihm den Beischlaf zu vollziehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Die Verfolgung der Tat ist ausgeschlossen, wenn der Täter die Verführte geheiratet hat.

(3) Bei einem Täter, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

In Ihrem Blog suggerieren Sie wahrheitswidrig, die Strafvorschrift des § 182 StGB würde den Schutz vor sexuellem Missbrauch enthalten.

Es ist im Gegenteil so, dass die Strafbarkeit von sexuellem Missbrauch zu keinem Zeitpunkt, auch nicht im Zeitraum von 1975 bis 1987, in § 182 StGB geregelt wurde.


Weiterhin suggerieren Sie damit, dass ich als damaliges Mitglied des Bundestages und ehemaliger Landesgeschäftsführer der Grünen in Hessen dem sexuellen Missbrauch von Kindern Vorschub geleistet habe.

Darüber hinaus ist diese unzulässige Verknüpfung des angeblichen sexuellen Missbrauchs mit der zur Zeit stattfindenden Debatte über sexuellen Missbrauch geeignet, mir zu unterstellen, ich selbst habe pädophile Neigungen und/oder würde diese fördern.


Richtig ist, dass ich als Bundestagsabgeordneter mit der Fraktion Die Grünen einen Antrag zur Streichung der §§ 175 und 182 StGB im Jahre 1985 eingebracht habe.

Das Ziel dieses Antrags war, die strafrechtliche Diskriminierung der Homosexuellen zu beenden und ein allgemeines Schutzalter von 14 Jahren zu erreichen.

Es war deutlich erkennbar nicht die Absicht dieses Antrages, die Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs zu beseitigen.


Ihre Behauptungen sind geeignet, mein Bild in der Öffentlichkeit erheblich und nachhaltig zu schädigen. Durch die vorstehend geschilderte unzulässige Verknüpfung von Tatsachen und Halbwahrheiten haben Sie mich in der Öffentlichkeit verleumdet, vor allem auch, weil die von Ihnen behaupteten Tatsachen nachweislich unwahr sind.

Dies sind Auszüge aus der Begründung zu einer Unterlassungserklärung die gestern formuliert und bereit zur Zustellung an Frau Steinbach war.

Im letzten Moment bat mich mein alter Freund und Bekannter, Swami Durchananda, der anscheinend auch ein Freund und Berater von Erika Steinbach ist, nicht mit der Forderung nach einer Unterlassungserklärung gegen Sie vorzugehen. Aus diesem Grund habe ich auf die Zustellung der Unterlassungserklärung verzichtet und mich entschieden mit einem Blog zu reagieren.



Link zum Blog von Frau Erika Steinbach

Link zu Hotel Harakiri, Heimatvertriebenenherberge, Swami Durchananda und Frau Erika Steinbach

Donnerstag, 9. Mai 2013

Gespräch mit dem Spiegel

Eine Frau vom Magazin Der Spiegel aus Berlin rief bei mir an und wollte mir ein paar Fragen stellen. Es ging um meine damalige Beteiligung bei der AG Schwup (Schwule, Päderasten und Transsexuelle bei den Grünen). Nach leidvoller Erfahrung mit dem Spiegel habe ich mir erlaubt, das Telefonat aufzuzeichnen, damit dokumentiert werden kann aus welchem Zusammenhang eventuell was gerissen und was weg gelassen wurde.

Nachdem ich mir die Aufnahme noch einmal angehört habe, konnte ich nichts finden, was skandalisierbar wäre. Aber der Spiegel ist ja erfinderisch. Die junge Frau versicherte mir, dass sie ganz neu beim Spiegel sei und alles ganz anders machen werde als ihr Kollegen.

Hier nun eine Zusammenfassung des Gesprächs:
Ziemlich zu Anfang gleich fragte die Dame mich nach meiner damaligen Beteiligung bei der oben genannten "Schwup". Ich habe klar gemacht, dass ich grundsätzlich gegen die Änderung und Erweiterung des Namens der ursprünglichen AG für Schwule bei den Grünen und Alternativen Listen war, ähnlich wie ich heute Unbehagen bei einer AG Queer empfinde, weil sich unter dem Begriff Queer ganz vieles sammeln lässt, zu dem ich als Schwuler Mann nichts sagen kann. Ich machte deutlich, dass die damalige Schwulenbewegung, an die sich die Pädosexuellen und die Transsexuellen später anhängten, nach der ersten Liberalisierung des §175 völlig naiv und unbelastet davon ausging, dass Sexualität ausschließlich mit Liebe zu tun hat. Auch machte ich deutlich, dass wir uns gegen jede Art von nicht einvernehmlicher Sexualität, also von sexuellem Missbrauch in jeder Form, schon damals stark positioniert hatten.

Dass die Missbrauchsfälle ausgerechnet in den Einrichtungen der Organisationen stattfanden, welche die gültigen moralischen Standards vorgaben und festlegten, wurde auch uns erst Jahre bzw. Jahrzehnte später bekannt. Letztlich konnte man den Eindruck gewinnen, dass gerade durch die Tabuisierung der Sexualität ein gewisser Schutz für die Täter in diesen Institutionen ausging. Dass sexueller Missbrauch ausgerechnet da statt findet, wo man schon ausserehelichen Geschlechtsverkehr geißelt, konnten auch wir uns nicht vorstellen.

Meine Beteiligung in der AG Schwup, zu deren Gründer die Journalistin mich zwischendurch machen wollte, ergab sich aus meiner Zuständigkeit in der Fraktion, das konnte ich ihr, so glaube ich, verständlich machen. Apropos Sachkompetenz: Dass der §175 vor 1969 beinhaltete, dass erwachsene Männer für einvernehmlichen Sex, der auf irgendeine Weise bekannt wurde (Offizialdelikt), bis zu 5 Jahre ins Gefängnis kommen konnten, war ihr zum Beispiel nicht bekannt. Auch dass die erste Veränderung des Gesetzes noch lange nicht das Ende dieses § war und die Streichung erst 1994 vorgenommen wurde, schien ihr unbekannt. Aber egal, wenn ein Gespräch wie dieses zur allgemeinen Aufklärung dient, dann ist mir das eine Freude.

Die Dame hatte Protokolle im grünen Gedächtnis der Heinrich Böll Stiftung gelesen, in denen ich vor allem von einem Herrn Ullmann (an den ich mich nicht mehr erinnern kann) kritisiert wurde, weil ich mich nach seinen Vorstellungen nicht ausreichend für Pädosexuelle einsetzte.

Als dann noch die Sprache auf Daniel Cohn-Bendit kam, war mir auch klar, welche Agenda da abgearbeitet wurde. Ich erklärte ihr, dass ich Daniel als aufrechten Heterosexuellen kenne, der zum Verdacht auf irgendwelche andere Neigungen nicht taugt. Ich hoffe mein Versuch, die von mir vermuteten Gepflogenheiten in einem damaligen antiautoritären Kindergarten zu erklären, ist richtig verstanden worden. Ich habe seit Jahrzehnten keinen Kontakt zu Daniel und ich habe sein Buch, in dem diese Geschichte steht, nie gelesen, auch habe ich nie einen antiautoritären Kindergarten von innen gesehen.

Von mir wurde noch am Rande erwähnt, dass die Schwulen damals nicht mit den Lesben zusammen arbeiteten, die sich damals noch mehr der Frauenbewegung anbiederten.
Auch das war ein Grund, weshalb uns realer sexueller Missbrauch kaum bekannt war. Auf eine unvoreingenommenen Wissenschaft diesbezüglich kann man leider zum Teil noch heute nicht zurück greifen. Das erste nennenswerte Buch zur Homosexualität erschien z.B. erst in den frühen 70er Jahren von Martin Dannecker, der Teil unserer Bewegung war, und Reimut Reiche.

Allgemeiner Anhang:

Die Personengruppe der Journalisten beherrscht den Umgang mit dem gesprochenen oder geschriebenen Wort – allerdings trägt sie keine Verantwortung für praktische Dinge (oder für die Folgen ihrer Handlungen). Ferner fehlen ihr Informationen aus erster Hand, wie man sie nur durch tatsächliche Erfahrung erwerben kann.
Der Ökonom und Politiker Joseph Schumpeter stellt die rhetorische Frage, ob es sich um Leute handele, „… die über alles reden, weil sie nichts verstehen?“ Aus Wikipedia